Voraussetzungen

Voraussetzungen

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Zielperspektive Arbeitsintegration

Sie haben eine gesicherte psychiatrische Diagnose und sind schon über längere Zeit in Behandlung. Die akute Krankheitssymptomatik ist durch ambulante oder stationäre Behandlungen gebessert oder sogar in den Hintergrund getreten. Trotzdem ist Ihre Leistungsfähigkeit noch soweit eingeschränkt, dass Ihnen eine Arbeitsaufnahme noch nicht möglich scheint. Sie benötigen noch weitergehende medizinische Unterstützung, so dass eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme alleine keinen Erfolg bringen würde.

Indikation

Die Rehabilitation ist geeignet für Menschen, die nicht (mehr) akutmedizinisch behandlungsbedürftig sind und an folgenden Gesundheitsproblemen leiden:

  • Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis,
  • affektive Störungen oder
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen,
  • schwere neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen.

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Erfolgsperspektive

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann nur dann erfolgen, wenn der Rehabilitationsteilnehmer in der Lage ist, an der Maßnahme teilzunehmen, d.h. entsprechend belastbar und auch ausreichend motiviert ist. Außerdem muss eine hinreichende Erfolgsaussicht bestehen, sodass das festgelegte Rehabilitationsziel in einem angemessenen Zeitraum als wahrscheinlich erreichbar erscheint. Beim zusätzlichen Vorliegen einer Suchterkrankung kann eine Aufnahme nur erfolgen, wenn eine dauerhafte Abstinenz von allen psychoaktiven Substanzen nachgewiesen werden kann.

Kosten, Dauer, Bewerbung

  • Die Finanzierung wird durch den Rentenversicherer, Krankenkasse, Sozialhilfeträger und die Bundesagentur für Arbeit übernommen
  • Die Teilnahmedauer liegt zwischen 9 bis 15 Monaten (im Schnitt ca. 13 Monate)
  • Über die Teilnahme entscheidet ein Informations-/Auswahlgespräch [Zugangsverfahren]

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