Teilnehmen

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen

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    Zielperspektive Arbeitsintegration

    Sie haben eine gesicherte psychiatrische Diagnose und sind schon über längere Zeit in Behandlung. Die akute Krankheitssymptomatik ist durch ambulante oder stationäre Behandlungen gebessert oder sogar in den Hintergrund getreten. Trotzdem ist Ihre Leistungsfähigkeit noch soweit eingeschränkt, dass Ihnen eine Arbeitsaufnahme noch nicht möglich scheint. Sie benötigen noch weitergehende medizinische Unterstützung, so dass eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme alleine keinen Erfolg bringen würde.

    Indikation

    Die Rehabilitation ist geeignet für Menschen, die nicht (mehr) akutmedizinisch behandlungsbedürftig sind und an folgenden Gesundheitsproblemen leiden:

    • Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis,
    • affektive Störungen oder
    • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen,
    • schwere neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen.

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    Erfolgsperspektive

    Eine Rehabilitationsmaßnahme kann nur dann erfolgen, wenn der Rehabilitationsteilnehmer in der Lage ist, an der Maßnahme teilzunehmen, d.h. entsprechend belastbar und auch ausreichend motiviert ist. Außerdem muss eine hinreichende Erfolgsaussicht bestehen, sodass das festgelegte Rehabilitationsziel in einem angemessenen Zeitraum als wahrscheinlich erreichbar erscheint. Beim zusätzlichen Vorliegen einer Suchterkrankung kann eine Aufnahme nur erfolgen, wenn eine dauerhafte Abstinenz von allen psychoaktiven Substanzen nachgewiesen werden kann.

    Kosten, Dauer, Bewerbung

    • Die Finanzierung wird durch den Rentenversicherer, Krankenkasse, Sozialhilfeträger und die Bundesagentur für Arbeit übernommen
    • Die Teilnahmedauer liegt zwischen 9 bis 15 Monaten (im Schnitt ca. 13 Monate)
    • Über die Teilnahme entscheidet ein Informations-/Auswahlgespräch [Zugangsverfahren]

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  • Zugangsverfahren

    Zugangsverfahren

    Eine Aufnahme in die Maßnahme erfolgt immer in mehreren Schritten, bei denen wir prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Bewilligung durch einen Kostenträger gegeben sind und Sie sich gut informieren können, um eine sichere Entscheidung treffen zu können.

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    1. Information über das Rehabilitationsverfahren/die Einrichtung

    Sie kommen zu einer unserer Informationsveranstaltungen, sollten Sie danach weiter Interesse an unserer Maßnahme haben, können Sie im Anschluss einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch vereinbaren.

    2. Info-Gespräch

    In diesem Gespräch lernen wir Sie persönlich kennen und können prüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Behandlung in unserer Einrichtung bei Ihnen gegeben sind. Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – Berichte aus vorbehandelnden Kliniken/psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen zum Gespräch mit.

    3. Aufnahmeverfahren/Assessment

    Im Aufnahmeverfahren klären wir ab, ob für Sie zum derzeitigen Zeitpunkt die Teilnahme an einer RPK-Maßnahme erfolgversprechend ist oder ob eine andere Form der Behandlung/ Betreuung angezeigt ist. Im Eingangsverfahren führen Sie Gespräche mit einem Arzt und einem Psychologen. Sofern wir für eine genaue Einschätzung Ihrer Rehabilitationsvoraussetzungen mehr Zeit brauchen, schlagen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Assessmentverfahren vor. Im Assessment hat der Bewerber die Möglichkeit, die Einrichtung, Mitarbeiter und das Verfahren näher kennenzulernen. Die Ergebnisse des Eingangsverfahrens/ Assessments werden in einer ärztlichen Empfehlung oder einem Rehabilitationsgutachten zusammengefasst.

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    4. Stellen des Antrages

    Wir ermitteln den zuständigen Leistungsträger und beantragen zusammen mit Ihnen die Bewilligung der Maßnahme.  Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und übersenden Ihren Antrag mit unserem Rehabilitationsgutachten an die zuständige Krankenkasse bzw. den Rentenversicherungsträger. Der Einstieg gilt immer als medizinische Reha, Leistungsträger können deshalb nur eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger sein.

    5. Bewilligung durch den Rehabilitationsträger

    Der zuständige Leistungsträger entscheidet über Ihren Antrag und schickt einen Bewilligungsbescheid. (Es besteht natürlich immer auch die Möglichkeit, dass ein Antrag abgelehnt wird.)

    6. Aufnahmetermin

    Sobald wir einen Bewilligungsbescheid für unsere Maßnahme vorliegen haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Aufnahmetermin.

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